4 Wann veranstalten?
Das Wiener Veranstaltungsgesetz legt in § 24 die zulässigen Zeiten für Veranstaltungen fest:
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Beginn einer Veranstaltung: nicht vor 6 Uhr früh
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Ende einer Veranstaltung im Freien: spätestens 22 Uhr
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Ende einer Veranstaltung in Räumen: spätestens 2 Uhr des Folgetags.
Ausnahmen:
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Bei Veranstaltungen in gewerblichen Betriebsanlagen zur Ausübung des Gastgewerbes (z. B. Bars, Diskotheken, …) und in Buschenschanklokalen gelten die für diesen Betrieb festgesetzten Sperrzeiten.
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In der Nacht von 31. Dezember auf 1. Jänner gibt es in geschlossenen Räumen keine Sperrzeiten, im Freien müssen Veranstaltungen spätestens um 1 Uhr früh enden.
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weitere Ausnahmen stehen in § 24 des Wiener Veranstaltungsgesetzes