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Kultur veranstalten in Wien

Einleitung

Seit 1. Dezember 2020 gilt das neue Wiener Veranstaltungsgesetz, welches das Wiener Veranstaltungswesen sehr weitgehend neu regelt.

Deshalb haben wir uns daran gemacht, unsere 2013 aufgelegte Broschüre Kultur veranstalten in Wien von Grund auf zu überarbeiten und zu erweitern. Das Ergebnis liegt nun vor euch. Wir hoffen, dass diese Neuauflage allen, die Kulturveranstaltungen planen und durchführen, dabei hilft, einen guten Überblick über alle Gesetze, Verordnungen und anderen Bestimmungen zu gewinnen, die dabei zu beachten sind.

Während der COVID-19-Pandemie wurde deutlich, dass Veranstaltungen nicht nur durch das Veranstaltungsgesetz geregelt sind, sondern auch anderen Gesetzen und Verordnungen unterworfen sein können. Während der Pandemie waren es zum Beispiel Einschränkungen und Verbote, die in auf dem Epidemiegesetz sowie dem COVID-19-Maßnahmengesetz basierenden Verordnungen erlassen worden sind, worauf wir in der Broschüre nicht näher eingehen können.

 

Wir haben unsere Broschüre weiters um einen umfangreichen Teil zum Thema „Veranstaltungsstätten betreiben“ erweitert, der als Leitfaden einen Überblick verschaffen soll, was es zu tun und zu bedenken gilt, wenn ihr eine eigene kulturell genutzte Veranstaltungsstätte errichten und betreiben wollt. Damit soll eine im Laufe unserer jahrelangen Beratungstätigkeit sichtbar gewordene Informationslücke geschlossen werden.

Neue Kulturräume zu öffnen, ist oft ein längerer Prozess, der mit vielen Anforderungen oder auch Investitionen verbunden ist. Der Betrieb einer Veranstaltungsstätte, eventuell in Verbindung mit Gastronomie, bringt viele Verpflichtungen mit sich und erfordert viele Behördenwege. Deshalb sollen die wichtigsten rechtlichen sowie finanziellen und organisatorischen Aspekte erläutert werden, die Location-Betreibende betreffen. Außerdem soll veranschaulicht werden, welche Stellen in der Stadt für welche Belange zuständig sind und welche Aufgaben vor und während dem Betrieb eines Veranstaltungsraums anfallen. Das hier zusammengetragene Know-how soll helfen, das Ziel einer eigenen Location möglichst hürdenfrei zu erreichen!

Diese Broschüre richtet sich vor allem an freie und autonome Kulturarbeiter_innen, -initiativen und -vereine. Daher beschränkt sie sich auf jene Regelungen, die für diese wichtig sind.

Oft kann es aber auch für freie und autonome Kulturarbeiter_innen, -initiativen und -vereine nötig sein, über den in dieser Broschüre gebotenen Überblick hinausgehende, umfassendere oder detailliertere Informationen einzuholen (π siehe Anhang ab Seite 109). In jedem Fall ist es auch ratsam, direkt in den betreffenden Gesetzen, allfälligen Verordnungen und derVeranstaltungsstättenrichtlinie nachzuschlagen. Verbindlich ist nur, was im Gesetz, in Verordnungen und in der Veranstaltungsstättenrichtlinie steht.

Bei offenen Fragen könnt ihr euch gerne auch an uns wenden:
Im Rahmen des KIS – Kulturinfoservices der IG Kultur Wien beraten wir euch gerne persönlich, am Telefon oder per E-Mail.

 

Viel Erfolg beim Kultur Veranstalten und beim Betreiben von Veranstaltungsstätten in Wien!

 

KIS – Kulturinfoservice der IG Kultur Wien
Gumpendorfer Straße 63b, Tür 3, 1060 Wien
(persönliche Beratung nur nach Terminvereinbarung)
Telefon: +43/(0)660/23 62 314
E-Mail: kis@igkulturwien.net

>>>Weiterlesen im PDF

Gerne schicken wir euch die gedruckte Broschüre per Post zu. Wir bitten aber um Verständnis, dass es dabei zu gröberen Verzögerungen kommt, da wir aufgrund der Corona-Pandemie meistens im Homeoffice arbeiten, die Broschüren aber im Büro liegen. Bestellungen bitte an kis@igkulturwien.net schicken.

 

Das Wiener Veranstaltungsgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes (konsolidierte Fassung): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000607

Die Veranstaltungsstättenrichtlinie der Stadt Wien | Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36): https://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/pdf/veranstaltungsstaetten-richtlinie.pdf

Übersichtsseite der Stadt Wien | Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)
samt Informationsblättern und allen Formularen:
https://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/veranstaltungswesen/

Korrektur zu Teil I Kapitel 1.2 Keine Veranstaltungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz: Der Anfang des Unterkapitels „Nicht öffentliche Veranstaltungen“ sollte richtig lauten:
Nicht öffentliche Veranstaltungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Wiener Veranstaltungsgesetzes 2020. Das sind Veranstaltungen, die •nicht allgemein zugänglich sind und •nicht gegenüber einem unbestimmten Personenkreis beworben werden. (Umkehrschluss aus § 1 Wr. VG)

Korrektur zu Teil I Kapitel 2.1 Anmeldepflichtige Veranstaltungen: Veranstaltungen in Zelten sind ab 200 Besucher*innen anmeldepflichtig.

Änderung zu Teil II Kapitel 4.3 Verein und Gastgewerbe: Ein erfolgreicher Abschluss einer Studienrichtung an einer Universität reicht künftig nicht mehr als Befähigungsnachweis fürs Gastgewerbe. Die entsprechende Bestimmung der Gastgewerbe-Verordnung wurde vom Verfassungsgerichtshof mit einem ►Erkenntnis vom 28. 2. 2024 aufgehoben.