Die eingereichten Projekte müssen zum
Zeitpunkt ihrer Einreichung in beiden Kategorien die
konzeptionelle Planungsphase schon überschritten haben.
Nach dem sich der INNOVATIONSPREIS nicht als
Projekt- bzw. Konzeptförderung versteht, sondern als
Preis im klassischen Sinne, können nur Projekte eingereicht
werden, die sich innerhalb der Einreichfrist bereits
in der Umsetzung befinden bzw. schon abgeschlossen wurden,
sehr wohl aber Projekte, die sich in der Startphase,
im laufenden Prozess oder in ihrer Endphase befinden,
nicht aber Projekte, deren Realisation noch nicht begonnen
hat bzw. die noch in Planung befindlich sind.
Einreichen können - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit
- alle Kulturinitiativen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften
und KünstlerInnen der freien Kulturszene Wiens, d.h.
die ihre Tätigkeit in Wien ausüben und ihren Sitz bzw.
Hauptsitz in Wien haben.
Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinde, Bezirke, parteipolitische
oder religiöse Organisationen), deren Vorfeldorganisationen
(z.B. Kulturreferate von Bezirken) und kommerzielle
Kulturveranstalter sowie die MitarbeiterInnen und der
Vorstand der IG KULTUR WIEN sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
|