Einreichen können - unabhängig
von ihrer Staatsangehörigkeit - alle Kulturinitiativen,
Vereine, Arbeitsgemeinschaften und KünstlerInnen
der freien Kulturszene Wiens, d.h. die ihre Tätigkeit
in Wien ausüben und ihren Sitz bzw. Hauptsitz in
Wien haben.
Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinde,
Bezirke, parteipolitische oder religiöse Organisationen),
deren Vorfeldorganisationen (z.B. Kulturreferate von
Bezirken) und kommerzielle Kulturveranstalter sowie
MitarbeiterInnen der IG Kultur Wien sind von der Teilnahme
ausgeschlossen.
1. Projekte in der Stadt
Wien
Die Projekte können sowohl von
Einzelpersonen wie auch von Gruppen, Initiativen und
Kooperationen eingereicht werden, deren organisatorischer
und rechtlicher Sitz in Wien ist und deren eingereichte/s
Projekt/e in Wien stattfindet/n bzw. wienspezifisch
konzipiert sind.
2. Internationaler
Austausch
Der der/die Projekteinreichende/n müssen
in dieser Kategorie ihren/seinen organisatorischen und
rechtlichen Sitz in Wien (leading partner) haben sowie
mindestens eine/n internationalen ProjektpartnerIn vorweisen,
der nachhaltig in das Projekt einbezogen ist.
Netzwerkprojekte müssen mit dem Wissen und Einverständnis
aller ProjektpartnerInnen (Unterschrift ) eingereicht
werden.
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