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Corona-Härtefallfonds für mehrfach geringfügig beschäftigte Personen

+++ Entschädigung für den Zeitraum März 2020 bis März 2022 +++ Antragsfrist bis 30. November +++

Vor Corona mehrfach geringfügig oder fallweise Beschäftigte können nun endlich auch finanzielle Entschädigung beantragen – für den Zeitraum März 2020 bis März 2022.
Die Antragsfrist ist knapp und endet bereits am 30.11.2022.

Mehr Informationen beim Kulturrat:
https://kulturrat.at/finally-corona-entschaedigungen-fuer-mehrfach-geringfuegige

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