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Einladung zur Vollversammlung der IG Kultur Wien

am Montag, dem 15. Juni 2026, um 18 Uhr
i
m Amerlinghaus, Raum 4
Wien 7, Stiftgasse 8

Der Raum ist barrierefrei zugänglich. Allerdings gibt es kein barrierefreies WC!

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung

  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

  3. Beschluss der Tagesordnung

  4. Berichte Jahrestätigkeiten 2025 durch

    • Vorstand und Geschäftsführung

    • Kassierin

    • Rechnungsprüfer*innen

  5. Diskussion der Berichte

  6. Strittige Gehaltsrückforderung

  7. Entlastung des Vorstandes

  8. Budgetvoranschlag für 2026 – Präsentation, Diskussion und Abstimmung

  9. Neue Mitgliederformate

  10. Statutenänderungen – Präsentation der Anträge, Diskussion und Abstimmung
    Die beantragten Statutenänderungen werden nach Ablauf der Frist für Anträge zur Tagesordnung auf https://igkulturwien.net/mitglieder/vollversammlung-am-15-juni-2026 veröffentlicht.

  11. Vorstellung der Kandidat*innen für die Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer*innen
    Die Kandidat*innen werden nach Ablauf der Frist zur Anmeldung von Kandidaturen auf https://igkulturwien.net/mitglieder/vollversammlung-am-15-juni-2026 veröffentlicht.

  12. Bestellung des Wahlkomitees und Bestätigung

  13. Wahl der Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfer*innen

  14. Allfälliges

 

Anträge und Kandidaturen

Weitere Anträge an die Vollversammlung sowie Anmeldungen von Kandidaturen für den Vorstand oder als Rechnungsprüfer*innen können bis 1. Juni 2026 eingebracht werden – per Post an IG Kultur Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 63b/3 oder per E-Mail an organisation@igkulturwien.net

 

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag 2025 oder 2026 eingezahlt haben.

Einzelmitglieder haben eine Stimme.

Gruppenmitglieder werden von einer oder mehreren Bevollmächtigten vertreten und haben zwei Stimmen.

Die Übertragung des Stimmrechtes eines Einzelmitglieds auf ein anderes Einzelmitglied oder eine_n anwesende_n Bevollmächtigte_n eines Gruppenmitglieds im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.

Jede physische Person darf nur eine Stimmdelegierung übernehmen.

 

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und ein gemütliches Beisammensein nach der Vollversammlung.

Eure IG Kultur Wien