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Energiekostenzuschuss II

Die Frist zur Voranmeldung für NPO´s mit unternehmerischer Tätigkeit
endet am 02.11.2023.

Vereine, die einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen (Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit haben) erhalten den Energiekostenzuschuss über die Antragsmodalitäten für Unternehmen.

Die Frist zur Voranmeldung endet am 02.11.2023 und ist hier durchzuführen.

Die Voranmeldung ist rasch erledigt. Ihr benötigt hierzu lediglich eure ZVR-Zahl, sowie die Namen der aktuell zeichnungsberechtigten Personen lt. Vereinsregisterauszug. Euren aktuellen Vereinsregisterauszug könnt ihr hier abfragen. Die Suche ist per ZVR-Zahl oder genauem Vereinsnamen möglich.

Die Antragsmodalitäten für reine NPO´s ohne unternehmerische Tätigkeit werden noch ausgearbeitet.

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