Zum Hauptinhalt springen

#COVID19 – Vorgehen bei Absagen, Verschiebungen und anderen Änderungen von geförderten Vorhaben/Veranstaltungen/Projekten

 

***

 

Absagen, Verschiebungen und andere Änderungen bei von der „Stadt Wien Kultur“ (MA 7) oder von Bezirken geförderten Vorhaben und

Abweichend von den öffentlichen Aussagen der Kulturstadträtin kann die „Stadt Wien Kultur“ (MA 7) bei von ihr oder den Bezirken geförderten Vorhaben nicht ohne Prüfung zusagen, dass Gagen, Gehälter und Honorare ausgezahlt werden können, wenn die geförderten Vorgaben nicht oder nur in geänderter Form durchgeführt werden.

Die „Stadt Wien Kultur“ teilt vielmehr mit, dass eine Auskunft, ob und in welchem Ausmaß Rückzahlungen von Förderungen notwendig sind, erst nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen gegeben werden können. Dabei werde aber so weit entgegengekommen wie möglich.

Grundsätzlich werden Fördernehmer*innen von der „Stadt Wien Kultur“ aber ersucht, „schadensmindernde Maßnahmen zu setzen und die Kosten möglichst gering zu halten“.

Die „Stadt Wien Kultur“ berücksichtigt bei der Festlegung der Höhe der Rückforderung gemäß Punkt 9 der Förderrichtlinien ausdrücklich:

„Ob die Förderung gänzlich oder teilweise widerrufen wurde
Den Schweregrad des Widerrufsgrundes
Das Ausmaß des Verschuldens der Fördernehmenden am Widerrufsgrund.

In sachlich begründeten Einzelfällen kann die „Stadt Wien Kultur“ auf die Rückforderung verzichten (z. B. im Falle, dass dem/der Fördernehmenden nachweislich nur geringes Verschulden zukommt und der Rückforderungsgrund aus einer Verkettung unglücklicher Umstände entstanden ist).“

Wenn geplante Veranstaltungen

  • abgesagt
  • verschoben
  • in geänderter Form (z. B. Videostream) durchgeführt

werden, daher unbedingt:

  • Information über Absage, Verschiebung bzw. sonstige Änderungen an das zuständige Referat bzw. den Bezirk schicken. (Die „Stadt Wien Kultur“ kann aber auch auf Anfrage zu diesem Zeitpunkt nicht zusagen, ob oder wie viel Fördergeld zurückgezahlt werden muss – das geht erst bei der Abrechnung.)
  • Aufzeichnungen über alle Änderungen führen, alles dokumentieren, Schriftverkehr über Absagen, Verschiebungen, Änderungen aufbewahren,
  • die Absagen, Verschiebungen, Änderungen bei der Projektabrechnung erklären und begründen.


Die Dokumentationen und Nachweise für die Abrechnung sind innerhalb der im Zusageschreiben vorgegeben Frist bereitzuhalten.

> Informationen der „Stadt Wien Kultur“ für FördernehmerInnen und Kulturschaffende – Einschränkungen aufgrund des Coronavirus

***

Absagen, Verschiebungen und andere Änderungen bei von der Kunst- und Kultursektion des
Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sportgeförderten Veranstaltungen/Projekten

 

Die Kunst- und Kultur-Sektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verlangt:

  • Information über Absage, Verschiebung oder sonstige Änderung von geförderten Veranstaltungen/Projekten umgehend an die zuständige Fachabteilung schicken. (Das Ministerium schreibt, sich um eine unbürokratisch eine praktikable und treffsichere Lösung für jeden Förderfall zu bemühen. Wenn mit Verschiebungen oder sonstigen Änderung Mehrkosten verbunden sind, werde sich im Rahmen der budgetären Möglichkeiten bemüht, zusammen mit den Fördernehmer*innen eine Lösung zu erarbeiten.)
  • Dokumentation aller Maßnahmen und Nachweise für die Abrechnung bereithalten.

Auch die Kunst- und Kultur-Sektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport kann erst nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen und Feststellung der Plausibilität eine endgültige Auskunft erteilen.

Grundsätzlich ersucht das Ministerium, „schadensmindernde Maßnahmen zu setzen und die Kosten möglichst gering zu halten. Wie mit bestimmten vertraglichen Verpflichtungen umzugehen ist, hängt vom Einzelfall ab (Art der Leistung, Stadium der Erfüllung, Verwertbarkeit für andere Vorhaben) …“

> FAQ des BMKÖS: Auswirkungen des Coronavirus auf Kunst und Kultur

 

***