#COVID19 & Wirtschaftskrise – Unterstützungen, Fonds, Förderungen, …
Energiekostenzuschuss auch für Vereine (mit unternehmerischen Betrieben)
Der von der Regierung beim Ministerrat am 28. September 2022 vereinbarte Energiekostenzuschuss für Unternehmen kommt auch gemeinnützigen Vereinen mit unternehmerischen Betrieben (womit laut Austria Wirtschaftsservice nur jene Betriebe gerechnet werden können, die nicht steuerbefreit sind) zugute. 30 % der Mehrausgaben für Gas, Strom und Treibstoffe seit Feber 2022 im Vergleich zu 2021 sollen durch einen Energiekostenzuschuss des Bundes gefördert werden.
- Wenn die Mehrkosten für Energie im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 mehr als EUR 6.666 ausmachen, musste, damit überhaupt ein Antrag gestellt werden kann, bis 28. November 2022 eine „Voranmeldung Energiekostenzuschuss“ auf https://foerdermanager.aws.at/#/ gemacht werden. Diese Voranmeldung ist Voraussetzung dafür, einen Antrag stellen zu können! Details wurden in einer Richtlinie geregelt, die auf ►dieser Seite des Austria Wirtschaftsservice downgeloadet werden kann.
- Wenn die Mehrkosten für Energie im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666 betragen, wird es die Möglichkeit geben, eine Pauschalförderung zu beantragen. Richtlinien dafür liegen noch nicht vor. Diese werden aber noch im Feber erwartet. Eine Antragstellung soll im März 2023 möglich sein.
Umfangreiche Informationen bei der IG Kultur Österreich:
►https://igkultur.at/praxis/energiekostenzuschuss-fuer-kulturvereine-im-ueberblick
Informationen der Interessenvertretung gemeinnütziger Organisationen IGO:
►https://gemeinnuetzig.at/2022/12/nachschau-videokonferenz-energiekostenzuschuss-fuer-gemeinnuetzige/
Weitere Informationen samt Link zur Voranmeldung:
►https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
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Invesitionsförderung für klimafitte Kulturbetriebe
Investitionen für eine nachhaltige Senkung von CO2-Emissionen in Kunst- und Kulturbetrieben (z. B. Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräume; auch von gemeinnützigen Vereinen) können derzeit mit Mitteln aus dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union zu bis zu 75 % gefördert werden. Die erste Ausschreibung startete am 10. Oktober 2022 und endet am 25. März 2023. Die Einreichung erfolgt über https://www.klimafonds.gv.at/call/kultur/
Mehr Informationen: https://igkultur.at/praxis/ausschreibung-klimafitte-kulturbetriebe
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Eine aktuelle Übersicht über Unterstützungsmöglichkeiten für von COVID19-Maßnahmen betroffene Kulturvereine, sonstige Kulturakteur*innen und Künstler*innen gibt es bei der IG Kultur Österreich:
ABGELAUFENE, AUSGELAUFENE, EINGESTELLTE FÖRDERUNGEN UND UNTERSTÜTZUNGEN
Ausgelaufen: Anträge für NPO-Fonds für 1. Quartal 2022 bis 31. Oktober 2022 möglich
Von 4. Juli bis 31. Oktober 2022 konnte ein Antrag für Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds für das erste Quartal 2022 gestellt werden. Infos dazu findet ihr bei der IG Kultur Österreich:
sowie hier:
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Antragsfrist abgelaufen: Corona-Härtefallfonds für mehrfach geringfügig beschäftigte Personen
Vor Corona mehrfach geringfügig oder fallweise Beschäftigte können nun endlich auch finanzielle Entschädigung beantragen – für den Zeitraum März 2020 bis März 2022.
Die Antragsfrist ist knapp und endet bereits am 30.11.2022.
Mehr Informationen beim Kulturrat:
https://kulturrat.at/finally-corona-entschaedigungen-fuer-mehrfach-geringfuegige
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Einreichfrist abgelaufen: Schutzschirm für Veranstaltungen
Einreichfrist abgelaufen!
Veranstalter*innen – unabhängig von der Rechtsform, also auch Kulturvereine – können für Veranstaltungen,
die bis (neu) 30. Juni 2023 geplant sind,
die ein schlüssiges Durchführungs- und Finanzierungskonzept vorweisen
für die Einnahmen von mindestens 15.000 Euro kalkuliert sind (inklusive Subventionen, exklusive Spenden),
die einen Entwurf eines COVID-19 Präventionskonzeptes vorweisen
die die in der Richtlinie definierten Teilnehmer*innenobergrenzen nicht überschreiten
die keine Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen sind,
bis 4 Wochen vor der Veranstaltung und vor Bekanntwerden von COVID-19-bedingten Absage/Änderungsgründen, spätestens aber am 30. April 2022 für den Schutzschirm einreichen.
Bei Absage der Veranstaltung aufgrund von COVID-19-Verordnungen, die noch nicht bekannt sind, oder wenn die geplante Veranstaltung aufgrund von noch nicht bekannten COVID-19-Verordnungen in wesentlich eingeschränkter Form (z. B. mit weniger Publikum stattfinden) abgehalten werden muss, werden bis zu 90 Prozent des daraus entstehenden finanziellen Nachteils und maximal 200.000 Euro zugeschossen (so lange, bis der Fördertopf von derzeit 300 Millionen Euro ausgeschöpft ist; die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch entsprechend der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen Anträge). Kleinbetragsrechnungen unter 100 Euro können nicht gefördert werden.
Soweit möglich, müssen Ausgaben storniert werden. Wenn mit Künstler*innen und Auftragnehmer*innen branchenübliche Abschlagszahlungen vereinbart worden sind, können diese aber bezahlt werden.
Veranstaltungszyklen und Tourneen können als eine Veranstaltung kalkuliert werden (um etwa die 15.000-Euro-Einnahmengrenze zu erreichen; in diesem Fall wird die Förderung aber erst ausbezahlt, wenn der Zyklus/die Tournee beendet ist).
Weitere Informationen
> www.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen/
> www.sichere-gastfreundschaft.at/messen-veranstaltungen/
> www.oeht.at/service/downloads/richtlinie-schutzschirm-fuer-veranstaltungen-i/
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Abgelaufen: Sonderförderung zur Struktursicherung in Kunst und Kultur
Wenn andere COVID-19-Unterstützungsleistungen nicht ausreichten, kann bis 19. November 2021 beim BMKÖS um eine Sonderförderung zur Struktursicherung in Kunst und Kultur angesucht werden.
Einreichen können:
- Kunst- und Kultureinrichtungen mit Sitz in Österreich (auch wirtschaftlich tätige Kulturvereine)
- selbstständige Künstler*innen mit Hauptwohnsitz in Österreich
Voraussetzung ist, dass bereits alle anderen in Frage kommenden Unterstützungsleistungen (bspw. NPO-Unterstützungsfonds) in Anspruch genommen wurden.
Details und weitere Informationen:
https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/struktursicherung.html
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Ausgelaufen: Maßnahmenpaket „Kultur-Neustart“ des BM Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport
Das Maßnahmenpaket „Kultur-Neustart“ sollte mehrere Förderprogramme zur Begleitung „auf dem Weg zurück in die Normalität“ beinhalten.
Publikumgsgewinnung und -bindung
KEINE ANTRÄGE MEHR MÖGLICH. Von 31. Mai bis 15. Juli 2021 waren Anträge für die Förderung von Maßnahmen zur Publikumsgewinnung und -bindung beim BMKÖS möglich.
Maximale Förderhöhe:
EUR 100.000
Gefördert werden:
Kosten für verstärkte und zusätzliche Aktivitäten sowie strategische Maßnahmen zur Gewinnung neuer Publikumsgruppen und/oder Weiterentwicklung und Bindung bestehender Communitys, z. B. durch
• zielgruppenorientierte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
• Abonnement-Modelle und serielle Ticketangebote
• Social-Media-Aktivitäten, erweiterte Webauftritte, Apps
• (audiovisuelle) Werbe- und Marketingmaßnahmen
NICHT gefördert werden (auszugsweise):
• Projekte von Laien und von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte im Rahmen von Benefizveranstaltungen
Bedingungen (auszugsweise):
• Verpflichtender Eigenanteil
• Die eingereichten Projekte und Maßnahmen dürfen vor der Einreichung noch nicht begonnen haben und sind bis spätestens 30. Juni 2022 umzusetzen.
Inhaltliche Beurteilungskriterien:
• Innovativer und zeitbezogener Charakter des Tätigkeitsschwerpunkts
• Potenzial zur Bindung bestehender und Erschließung neuer Publikumsgruppen unter Berücksichtigung von Diversität
• Qualität und nachhaltige Wirksamkeit der Maßnahme
• Kostenbewusstsein, Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Eigenleistung, faire Bezahlung
• Professionelle Kalkulation und Umsetzung der Maßnahmen
• Beiträge zum ökologischen und digitalen Wandel
Investitionen
KEINE ANTRAGSTELLUNG MEHR MÖGLICH (Antragsfrist war bis 1. August 2021).
für technische Investitionen (z. B. Veranstaltungstechnik), digitale Investitionen, (z. B. Apps, Online-Ticketing-Systeme, Webseiten), bauliche Investitionen (z. B. neue flexible Bestuhlung, Belüftungsanlagen, räumliche Umgestaltungen oder Sanierungen)
für Vorhaben, die bis spätestens Jänner 2022 beginnen und bis spätestens 30. Juni 2022 umgesetzt werden;
inhaltlichea Beurteilungskriterium ist u. a. die Relevanz des Kulturbetriebs für die österreichische Kulturlandschaft; „Laienkultur-Vereine“ sind ausgeschlossen.
Frischluft – Kunst im Freien
KEINE ANTRÄGE MEHR MÖGLICH (Antragstellung bis 15. Mai 2021)
für Projektkostenzuschuss für künstlerische Formate und Veranstaltungen im Freien
Perspektiven. Innovation. Kunst.
KEINE ANTRÄGE MEHR MÖGLICH (Antragstellung bis 15. Mai 2021)
für Projektkostenzuschuss für neue künstlerische Praktiken
Von der Bühne zum Video
KEINE ANTRÄGE MEHR MÖGLICH! KEIN GELD MEHR VORHANDEN.
für Projektkostenzuschuss für Video-Adaptionen und Streaming von Bühnenproduktionen in den Bereichen Theater, Tanz, Performance, Kabarett, Literatur, Musik und Musiktheater
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Ausgelaufen: Kunst und Kultur im digitalen Raum – Call 2021
KEINE ANTRAGSTELLUNG MEHR MÖGLICH (Frist endete am 31. Juli 2021)
Die Stadt Wien Kultur fördert im Rahmen der Ausschreibung „Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021“ digitale Projekte, die im Zeitraum 1. Oktober 2021 – 31. Dezember 2022 (max. 15 Monate) realisiert werden. Antragstellung 1. Juni bis 31. Juli 2021 auf https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/digitaler-raum.html.
Eine Kooperation mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport:
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Einreichfrist abgelaufen: „Wien dreht auf!“ – Kultursommer 2021
Die Stadt Wien plant für Anfang Juli bis Mitte August 2021 wieder einen „Kultursommer“.
Über 2000 Kunstschaffenden sollen insgesamt 1000 Auftritte auf 40 Bühnen und Locations ermöglicht werden. Bis 31. März konnten Programmvorschläge für den Kultursommer Wien 2021 eingereicht werden. Mehr Informationen: kultursommerwien.at
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Mietzinsfreistellung bzw. -reduktion für Geschäftsraummieten infolge der COVID-19-Situation
Die Möglichkeit der Mietfreistellung betrifft prinzipiell Miet- und Pachtobjekte, die aufgrund der aktuellen behördlichen Anordnungen nicht zu dem Zweck benutzbar sind, für den sie angemietet wurden. Beispiele dafür wären Veranstaltungsräume für Kulturveranstaltungen oder Galerien, die aufgrund der behördlichen COVID-19-Verordnungen geschlossen werden mussten.
> Information der Mieter*innen-Initiative Wien
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Kurzarbeit in Kulturvereinen
Auch Kulturvereine können COVID-19-Kurzarbeit für Arbeitnehmer*innen beantragen. Das Modell steht auch gemeinnützigen / non-profit Organisationen offen. Die wichtigsten Fragen zum COVID19-Kurzarbeitsmodell beantwortet die IG Kultur Österreich auf dieser Übersichtsseite:
COVID-19 Kurzarbeit auch für Kulturvereine möglich
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Gutscheine statt Rückerstattung des Eintrittentgelts bei Absage von Veranstaltungen
Das am 28. April vom Nationalrat beschlossene „ Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG)“ ermöglicht Veranstalter*innen, bei Absagen anstelle der Rückerstattung des Ticketpreises Gutscheine auszustellen.
Mehr Informationen bei der IG Kultur Österreich:
Gut-/Scheinlösung zur Sicherung des Kunst- und Kulturlebens
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