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Änderungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes in Kraft getreten.

Einige Open Airs dürfen eine Stunde länger laut sein, Freilufttheater erst ab 300 Besucher*innen anmeldepflichtig …

Die bereits am 24. April vom Wiener Landtag beschlossene Novelle des Wiener Veranstaltungsgesetzes wurde am 30. Juni endlich im Wiener Landesgesetzblatt kundgemacht. 
Damit gilt seit 1. Juli, dass bis Oktober in den Nächten vor Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen bei Veranstaltungen im Freien in Gebieten der Kategorie 3, 4 und 5 (städtische Wohngebiete, Kerngebiete, Gebiete vornehmlich für Betriebe und Betriebswohnungen etc.) die sonst nur bis 22 Uhr zulässigen Immissionsgrenzwerte bis 23 Uhr erlaubt sind. Mit anderen Worten: Bei vielen Freiluftveranstaltungen im Freien muss an Sommerwochenenden erst um 23 Uhr leiser gedreht werden. Die genauen Daten können der Tabelle in § 23 Absatz 3 des Wiener Veranstaltungsgesetzes 2020 entnommen werden.

Außerdem sind seit 1. Juli Theateraufführungen im Freien, wie viele andere Veranstaltungen ohne Lärm oder Gefahrenpotenzial, erst ab 300 Besucher*innen (bislang wie bei Theateraufführungen in Räumen oder Zelten ab 51 Besucher*innen) anmeldepflichtig.

Für seit mindestens 30 Jahren bestehende große Veranstaltungsstätten (wie die Arena) müssen Schallschutzmaßnahmen bei Open Airs nicht geändert werden, wenn neue Wohnbauten in deren Nähe errichtet werden.

Mit Awarenesskonzepten und Awarenessbeauftragten (ab 300 Besucher*innen) sollen Besucher*innen besser vor Übergriffen geschützt werden. Diese Änderung tritt aber erst am 1. Juli 2026 – also in einem Jahr – in Kraft.

Künftig soll auch auf eine möglichst weitgehende Schonung der Umwelt Bedacht genommen werden. Für Veranstaltungen mit mehr als 2000 Besucher*innen muss künftig nicht nur ein Abfallkonzept sondern auch ein umfassenderes Umweltkonzept erstellt werden – gilt auch erst ab 1. Juli 2026.

 

Die konsolidierte Fassung des Wiener Veranstaltungsgesetzes 2020 im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) enthält bei Verfassen dieses Newsletters leider noch nicht die durch die Novelle in Kraft getretenen Änderungen. Sie werden aber hoffentlich bald eingearbeitet:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000607

Alle Änderungen sind im Landesgesetzblatt für Wien Nr. 33/2025 kundgemacht:
⇒ https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_WI_20250630_33/LGBLA_WI_20250630_33.html

Über die wichtigsten Änderungen, haben wir bereits im September berichtet:
⇒ https://www.igkulturwien.net/ig-kultur-wien/news/wiener-veranstaltungsgesetz-aenderungen-geplant

Die dort angeführten Bestimmungen über Awareness- und Umweltkonzepte treten aber erst mit 1. Juli 2026 in Kraft.
Einen guten Überblick bietet auch die Vienna Clubcommission:
⇒ https://www.viennaclubcommission.at/novelle-des-wiener-veranstaltungsgesetzes

Über die (erst in einem Jahr in Kraft tretende) Verpflichtung, Awarenesskonzepte zu erstellen und Awarenessbeauftragte zu bestellen schreibt das Awareness Kollektiv AwA*:
⇒ https://awa-stern.info/awareness-im-wiener-veranstaltungsgesetz-verankert/

 

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