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COVID-19-Sonderbestimmungen für Wien enden am 2. Mai 2021

Damit gelten nach Auskunft des Mediensprechers des Bürgermeisters auch in Wien (und Niederösterreich) ab 3. Mai wieder die Regelungen wie in den übrigen Bundesländern (außer Vorarlberg). Das beinhaltet neben den Ausgangsregelungen (Verlassen des privaten Wohnbereichs wieder von 6 bis 20 Uhr auch ohne Vorliegen eines Ausnahmegrunds zulässig) auch, dass Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive ab 3. Mai wieder von Besucher*innen betreten werden dürfen, wenn diese Bedingungen erfüllt werden:

  • Mindestabstand 2 Meter
  • FFP2-Maske ohne Ausatemventil für alle Besucher*innen
  • Für Betreiber*innen bzw. Personal mit Besucher*innenkontakt besteht FFP2-Pflicht ODER bei negativem Test max. alle sieben Tage MNS-Pflicht (§ 6 Abs. 4)
  • maximal 1 Person pro 20 m² (wenn die Gesamtfläche des Besucher*innenbereichs weniger als 20 m² beträgt: max. 1 Besucher*in

Das Ende des „Osterlockdowns“ mit 3. Mai war von Bürgermeister Ludwig am 27. April verkündet worden. Da der Bürgermeisters auf Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive nicht eingegangen ist, haben wir diesbezüglich beim Mediensprecher des Bürgermeisters nachgefragt, der obige Auslegung bestätigt hat.
Dies entspricht auch der derzeit gültigen Fassung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Sollte sich nach einer Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung anderes ergeben, berichten wir darüber wie immer laufend auf unserer Seite über COVID-19-Bedingungen für Veranstaltungen.

Foto: C.Jobst/PID

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