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Energiekostenzuschuss auch für Vereine geplant

Laut Ministerratsbeschluss 30 % der Mehrkosten für Energie bei Hilfsbetrieben eines Vereins (Veranstaltungen etc.).

Der von der Regierung beim Ministerrat am 28. September 2022 vereinbarte Energiekostenzuschuss für Unternehmen wird auch gemeinnützigen Vereinen mit unternehmerischen Betrieben (dazu sollten auch so genannte unentbehrliche Hilfsbetriebe wie Veranstaltungen zählen) zugute kommen. 30 % der Mehrausgaben für Gas, Strom und Treibstoffe seit Feber 2022 im Vergleich zu 2021 sollen durch einen Energiekostenzuschuss des Bundes gefördert werden. Oder pauschal 30 % der Hälfte der Energiekosten 2022. Voraussetzung für die Förderung sind Energiesparmaßnahmen (keine Heizung und keine unnötigen Beleuchtungen in Außenbereichen). Bei Jahresumsätzen von 700.000 Euro oder mehr muss nachgewiesen werden, dass die Energie- und Stromkosten mindestens 3 % des Produktionswertes ausmachen. Details werden in einer Förderungsrichtlinie konkretisiert, die noch nicht vorliegt. Unklar ist auch noch, wann beantragt werden kann. Wir werden weiter berichten.

Quelle:
► Vortrag an den Ministerrat von Martin Kocher, Leonore Gewessler, Norbert Totschnig, Karl Nehammer und Werner Kogler

Aktualisierung:

Details werden in einer Richtlinie geregelt, die noch nicht vorliegt. Dennoch läuft bereits eine Voranmeldephase, die auch schon bald wieder zu Ende geht.

  • Wenn die Mehrkosten für Energie im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022  mehr als EUR 6.666 ausmachen, muss, damit überhaupt ein Antrag gestellt werden kann, bis 28. November 2022 eine „Voranmeldung Energiekostenzuschuss“ auf https://foerdermanager.aws.at/#/  gemacht werden. Diese Voranmeldung ist Voraussetzung dafür, einen Antrag stellen zu können!
    Es gilt ein „First come, first served“-Prinzip!
  • Wenn die Mehrkosten für Energie im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666 betragen, wird es die Möglichkeit geben, eine Pauschalförderung zu beantragen. Eine Voranmeldung ist dafür (zumindest derzeit) nicht nötig.

Weitere Informationen samt Link zur Voranmeldung:

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

 

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Foto: BKA/Dragan Tatic