Stellungnahme zu Änderungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes
Schutz bestehender Veranstaltungsstätten bei Errichtung neuer Gebäude muss auch für kleine Vereine gelten.
Eine geplante Änderung des Wiener Veranstaltungsgesetzes sieht vor, dass bei
bereits mindestens drei Jahrzehnte bestehenden Veranstaltungsstätten
mit einem Fassungsraum von mehr als 1.500 Besucher*innen,
die für die Stadt Wien von hoher historischer, kultureller, wirtschaftlicher oder touristischer Bedeutung sind,
keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, wenn neue Gebäude in deren Nähe errichtet werden.
Wir finden das grundsätzlich eh gut, meinen aber, dass damit kleinere und neuere Veranstaltungsstätten, insbesondere kleine Kulturvereine, benachteiligt werden, und dass die neue Regelung auch für sie gelten muss.
Wir haben daher innerhalb der Begutachtungsfrist des neuen Gesetzes eine
►Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG) geändert wird,
abgegeben.