Wiener Veranstaltungsgesetz: Änderungen geplant
Maßnahmen für Awareness, Umweltschutz und Erhalt historischer Veranstaltungsstätten sollen 2025 in Kraft treten.
Die Stadt Wien veröffentlichte Ende August einen Entwurf von Änderungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes, die aus unserer Sicht gar nicht mal so schlecht sind. Nach Begutachtungsfrist, Überarbeitung und Beschluss im Landtag sollen die Änderungen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten.
Wesentliche Schwerpunkte dieser aus unserer Sicht durchaus in eine richtige Richtung gehenden Änderungen sind:
Mit Awarenesskonzepten und Awarenessbeauftragten (ab 300 Besucher*innen) sollen Besucher*innen besser vor Übergriffen geschützt werden.
Künftig soll auch auf eine möglichst weitgehende Schonung der Umwelt Bedacht genommen werden. Für Veranstaltungen mit mehr als 2000 Besucher*innen soll künftig nicht nur ein Abfallkonzept sondern auch ein umfassenderes Umweltkonzept erstellt werden müssen.
Theateraufführungen im Freien sollen erst ab 300 Besucher*innen (und nicht wie bisher ab Platz für 51 Besucher*innen) anmeldepflichtig sein.
Für seit mindestens 30 Jahren bestehende große Veranstaltungsstätten (wie die Arena) sehen die geplanten Gesetzesänderungen vor, dass Schallschutzmaßnahmen bei Open Airs nicht geändert werden müssen, wenn neue Wohnbauten in deren Nähe errichtet werden. Damit wird auf unerwartete Weise zumindest ein Teil der Anliegen der auch von der IG Kultur Wien unterstützten „Petition für ein lebendiges Nachtleben im Petitionsausschuss“ erfüllt, sofern die geplanten Änderungen letztendlich auch tatsächlich so im Landtag beschlossen werden.
Eine ausführliche Übersicht über die relevantesten Änderungen hat die Vienna Clubcommission zusammengestellt:
►https://www.viennaclubcommission.at/gesetzesentwurf-novelle-des-wiener-veranstaltungsgesetzes
Der vollständige Entwurf für das „Gesetz, mit dem das Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG) geändert wird“ samt Erläuterungen ist auf der Website der Stadt Wien zu finden:
►https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/pdf/2024013.pdf
Die Begutachtungsfrist endet am 23.09.2024. Infos zum Verfahren mit Adresse, an die Stellungnahmen geschickt werden können:
►https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/
