Antragstellung
Wie komme ich zu einer Förderung?
- Am Anfang steht die Idee. Diese gilt es, vorerst zumindest grob zu konkretisieren:
- Was ist geplant?
- Was wird es kosten?
- Welche Einnahmemöglichkeiten gibt es?
- Wie viel Geld ist zusätzlich erforderlich, damit das Vorhaben realisiert werden kann?
- Dann kann nach geeigneten Förderungen verschiedener Förderstellen gesucht werden.
Die meisten Förderbedingungen erlauben die Kombination mehrerer Förderungen verschiedener Förderstellen. Vielfach ist es sogar Bedingung, dass ein Vorhaben auch von zumindest einer anderen Körperschaft gefördert wird (Kofinanzierung durch andere Förderstellen).
- Die genauen und aktuellen Bestimmungen für die entsprechenden Förderungen sind auf den Websites der jeweiligen Förderstellen zu finden und sollten genau gelesen werden.
- Insbesondere ist zu recherchieren: Wer ist antragsberechtigt? Welche Bedingungen sind zu erfüllen? Welche Termine sind einzuhalten? Was muss ein Ansuchen enthalten (Antragsformular, Beilagen ...)?
- Zur besseren Orientierung, welche Stelle welche Projekte in welchem Ausmaß fördert, kann nach Veröffentlichungen von bislang ausbezahlten Förderungen gesucht werden. Viele fördernde Stellen veröffentlichen jährliche Berichte (z. B. ►Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsberichte der Stadt Wien, ►Kunst- und Kulturberichte bericht des Bundesministeriums Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport oder früher des Bundeskanzleramts).
Ein Ansuchen muss zumeist online oder vereinzelt auch schriftlich gestellt werden. Dabei sind die Formulare der jeweiligen Förderstelle zu verwenden.
Förderanträge an die MA 7 (Stadt Wien Kultur) stellen
Die folgende Beschreibung orientiert sich an Förderanträgen im Bereich Kulturinitiativen. Anträge an andere Referate der MA 7 weichen teilweise davon ab. Insbesondere können weitere Beilagen verlangt werden. Im Großen und Ganzen folgen alle Anträge aber demselben Prinzip.
1. Plan-Ist-Aufstellung erstellen
Bevor der Online-Antrag ausgefüllt wird, sollten die Einnahmen und Ausgaben für das Vorhaben kalkuliert werden. Dazu ist eine „Plan-Ist-Aufstellung“ zu erstellen. Tabellendokument-Vorlagen dafür sind auf der Übersichtsseite der jeweiligen Förderung bereitgestellt:
https://www.wien.gv.at/amtswege/einzel-gesamtfoerderung-kulturinitiativen
Als Einnahmen sind alle erwarteten Förderungen aller Stellen anzugeben, bei denen um Förderung angesucht wird, alle erwarteten Sponsoringeinnahmen, Eigenmittel, etwaige Eintrittsgelder und sonstigen Einnahmen. Die Summe aller Einnahmen und die Summe aller Ausgaben müssen gleich groß sein. So wird nachgewiesen, dass das geplante Projekt ohne die beantragte Förderung nicht oder nicht zur Gänze in Angriff genommen oder durchgeführt werden kann, sowie dass es bei Gewährung der Förderung finanziell gesichert ist. Unterschiedlichen Stellen dürfen keine voneinander abweichenden Kalkulationen vorgelegt werden!
2. Online-Antrag ausfüllen
Im Antragsformular muss angegeben werden:
- Angaben zur*zum Antragsteller*in:
natürliche Person oder Verein oder … - Angabe, ob der Verein bilanzierend ist (bei kleinen Vereinen mit Einnahmen von weniger als 1 Million Euro im Jahr: Nein)
- Angaben zu organschaftlichen Vertreter*innen des Vereins und Kontaktpersonen
- Angabe, ob Antragsteller*in vorsteuerabzugsberechtigt ist (bei umsatzsteuerbefreiten gemeinnützigen Vereinen in der Regel: Nein; bei Einzelpersonen, die nicht mehr als 55.000 Euro Umsatz aus selbstständigen Tätigkeiten im Jahr haben, auch: Nein)
- IBAN des Kontos, auf das die Förderung überwiesen werden soll
- Angabe, an welches Referat der MA 7 der Antrag gestellt wird („Art des Antrags“, Bereich z. B. Kulturinitiativen)
- Angaben zum zu fördernden Vorhaben:
- Titel
- Budgetjahr (in welchem Jahr findet das Vorhaben statt?)
- Durchführungszeitraum (vom Beginn der Vorbereitung über die Zeit des eigentlichen Vorhabens hinaus bis zum Abschluss der Nachbereitung)
- geplante Veranstaltungsorte (zumindest ein Ort mit Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl)
- Höhe der beantragten Förderung (muss mit der Angabe in der Plan-Ist-Finanzaufstellung übereinstimmen)
- Beschreibung des Vorhabens (möglichst aussagekräftig mit maximal 2000 Zeichen; diese Beschreibung soll die Personen, die über eine Zusage entscheiden fesseln und davon überzeugen, dass das Vorhaben gefördert werden muss)
- Angabe möglicher Kooperationspartner*innen
- Ziele, die durch das Vorhaben erreicht werden sollen (maximal 800 Zeichen)
- Zielgruppen, die erreicht werden sollen (maximal 800 Zeichen)
- Maßnahmen und Aktivitäten, die für die Zielerreichung gesetzt werden sollen (maximal 800 Zeichen)
- Ratenplan bei Förderungen ab 50.000 Euro (Zu welchem Zeitpunkt muss wie viel der gesamten Förderung überweisen werden?)
- Finanzplan (muss mit den Angaben in der Plan-Ist-Finanzaufstellung übereinstimmen und sollte am besten von dort übernommen werden)
- Angaben über beantragte Förderungen von öffentlichen Stellen (nicht nur der Stadt Wien, auch z. B. des Bundes) in den letzten drei Jahren
- Zustimmung zu Erklärungen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Ausschlussgrund für eine Förderung vorliegt, Haftungen übernommen, Förderrichtlinie und Verhaltenskodex der Stadt Wien eingehalten werden, alle Angaben richtig und vollständig sind, etc.
- Beilagen:
Erforderliche Beilagen zu Anträgen an die MA 7 bei Vereinen:
zusätzlich, wenn der Antrag nicht mit ID-Austria unterzeichnet wird:
Erforderliche Beilagen zu Anträgen an die MA 7bei Einzelpersonen:
zusätzlich, wenn der Antrag nicht mit ID-Austria unterzeichnet wird:
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Tipp: Speichert den Antrag immer wieder zwischendurch ab. Es kann immer wieder vorkommen, dass ihr eine Frage nicht ad hoc beantworten könnt, die erforderliche Beilage noch nicht fertig ist, das Internet zusammenbricht, ihr aufs Klo müsst oder sonst ein Umstand eintritt, der das Abschließen des Antrags verzögert. Dann könnten eure bisher gemachten Eintragungen verlorengehen.
Zum Zwischenspeichern im Antragsformular:
- im Antragsformular unten auf das Feld „Weitere“ klicken,
- „Daten am Computer abspeichern“ auswählen
auf der sich nun öffnenden Seite die Zeilen “Klicken Sie zum Speichern auf folgenden Link: Formulardaten zu ***.fsxml “ suchen und anklicken und damit die FSXML-Datei auf den eigenen Computer downloaden
diese Datei sicher aufbewahren, die Dateiendung .fsxml nicht verändern (und wenn ein Apple-Computer, wei es immer wieder vorkommen soll, sie geändert haben sollte, wieder korrigieren)
Zum Fortsetzen des Ausfüllen eines zwischengespeicherten Antragsformulars:
- Auf der Übersichtsseite der jeweiligen Förderung wie vor Beginn des Ausfüllens den Button zur Antragstellung anklicken (z. B. „Einzel- und Gesamtförderung mit ID Austria“)
- dann unten wieder auf "Weitere" klicken
- „Gespeicherte Daten laden“ auswählen
- Formulardaten „Durchsuchen“ anklicken
- die vorher gespeicherte FSXML-Datei am eigenen Computer suchen und auswählen
- wenn der zwischengespeicherte Antrag geladen ist, weiter ausfüllen …
ACHTUNG: Wenn der zwischengespeicherte Antrag einer mit ID Austria war, muss beim Fortsetzen wieder ein Antrag mit ID Austria angeklickt werden, wenns einer ohne ID Austria war, wieder einer ohne ID Austria. Ein Wechseln von oder auf ID Austria ist hier nicht möglich.
Hier gibt es eine wirklich gute Informationsseite der Stadt Wien Kultur zur Antragstellung:
► https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/ahs-info/hilfe-foerderantraege.html
Tipp: Bei Förderanträgen an die Stadt Wien durch Vereine sind in der Regel eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht und eine Vermögensübersicht beizulegen. Dazu bietet die Stadt Wien Merkblätter und Muster an:
Einnahmen-Ausgabenrechnung (EAR) und Vermögensübersicht - Informationen und Muster (200 KB PDF)
Vermögensübersicht - Muster (60 KB XLSM)
Bei der Erstellung können auch Vorlagen des BMWKMS hilfreich sein, die hier zu finden sind:
Häufige Fehler:
- Beilagen fehlen oder sind falsch.
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Plan-Ist-Finanzaufstellungen (Kalkulationstabellen) werden verwechselt.
- alte Vorlage für Plan-Ist-Finanzaufstellung verwenden, statt aktuelle Version downloaden und ausfüllen
- Vereinsregisterauszug ist veraltet. Dieser muss aktuell sein. Daraus ist ersichtlich, wer den Antrag unterzeichnen muss. Funktionsperiode darf nicht abgelaufen sein.
- Der Antrag wird nicht von den laut Vereinsregisterauszug (laut Stauten) zuständigen vertretungsbefugten Vorstandsmitgliedern („organschaftlichen Vertreter*innen“) unterschrieben.
- Bei Antragstellung ohne ID Austria werden nicht, wie erforderlich, die eingescannten amtlichen Lichtbildausweise aller unterzeichnenden organschaftlichen Vertreter*innen (Vorstandsmitglieder) upgeloadet.
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