Leitfaden – Schritt für Schritt: Projektförderung der Kultur abteilung der Stadt Wien (MA 7)
Schritt 1: Ansuchen
Ansuchen für Projektsubventionen sind
- mittels Formular „Subventionsansuchen“
- zusammen mit der Kostenkalkulation in der dafür vorgesehenen Kalkulationstabelle
- mit allfälligen weiteren notwendigen Unterlagen und Beilagen – siehe Förderbedingungen der Förderstellen
- fristgerecht – siehe Förderbedingungen der Förderstellen
zu stellen.
Die Formulare und Kalkulationstabellen stehen auf den Webseiten der Kulturabteilung der Stadt Wien zum Download bereit.
Erklärungen zum Formular „Subventionsansuchen“
Unterschriften
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Erklärungen zur Kalkulationstabelle
Die Spalten D–H, „Abrechnung“, „Plan-Ist“ und „Anmerkungen“, werden für die Abrechnung des Projekts nach dessen Durchführung gebraucht.
Arbeitsblatt 2: „Übersicht“
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Schritt 2: Bearbeitung des Ansuchens durch die Kulturabteilung
- Der Eingang des Ansuchens wird von der Kulturabteilung MA 7 schriftlich bestätigt.
- Über eine Subvention, das Ausmaß der Subvention oder eine Ablehnung entscheidet das jeweilige Referat – gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Empfehlungen von Beirat, Jury oder Kommission.
- Das jeweilige Referat teilt den Ansuchenden die Entscheidung mit.
- Weicht die vorgesehene Förderung von der angesuchten um mehr als 10 Prozent und mehr als 3.000 Euro ab, muss das Ansuchen adaptiert werden.
Schritt 3: Zusage einer Subvention
- Bei Zusage einer Subvention erhalten die Ansuchenden einen Brief.
- Dieser enthält zwei Exemplare eines Schreibens mit
- einer vorgedruckten Erklärung, sich mit den Subventionsbedingungen einverstanden zu erklären
- einer „Erklärung der zur Führung der Vereinsgeschäfte und Vertretung nach außen befugten Vereinsorgane“ bzw. einer „Erklärung der verantwortlichen Organe der Gesellschaft“
- Auf einem Exemplar dieses Schreibens sind beide Erklärungen von den dazu berechtigten Personen zu unterschreiben. (Jede Person, die unterschreiben muss, hat auf diesem Exemplar also zwei Unterschriften zu leisten.)
- Das unterschriebene Exemplar muss an die Kulturabteilung retourniert werden.
- Nach einer Zusage der Subvention wird die Fördersumme „nach Bedarf“ von der Kulturabteilung überwiesen (das heißt: nach Möglichkeit zu dem Zeitpunkt, zu dem das Geld gebraucht wird). Größere Subventionen ab ca. 50.000 Euro werden grundsätzlich in mehreren Tranchen überwiesen.
Schritt 4: Abwicklung des subventionierten Projekts
- Sollten sich nach Abgabe des Ansuchens einschneidende Änderungen beim Projekt (Ort, Termin, Kosten ...) ergeben, sind das zuständige Referat der Kulturabteilung der Stadt Wien und bei Ansuchen an das Referat „Darstellende Kunst“ auch das Kuratorium davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Zum Beispiel per E-Mail: „Die für 12. März 2016 im WUK geplante Veranstaltung wird geändert am 13. März 2016 in der Arena durchgeführt. Wir bitten um Kenntnisnahme und Zustimmung.“ Oder: „In der Kostenkalkulation kommt es zu folgenden Änderungen: ... Wir bitten um Kenntnisnahme und Zustimmung.“ Geringfügige Verschiebungen von Kosten innerhalb der Kalkulationshauptgruppen „Künstlerischer Sachaufwand“, „Künstlerischer Personalaufwand“, „Administration Sachaufwand“, „Administration Personalaufwand“ müssen nicht gemeldet werden.
Jedenfalls ist zu melden, wenn Verschiebungen zwischen den Hauptgruppen mehr als 10 Prozent der jeweiligen Beträge oder mehr als 3.000 Euro ausmachen.
Werden gröbere Änderungen ohne Zustimmung der Kulturabteilung durchgeführt, kann die zuerkannte Subvention widerrufen und die Rückzahlung der Subventionsmittel verlangt werden. - Bei allen Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem subventionierten Projekt (Bewerbung, Programmhefte, Filme, Websites, andere Publikationen ...) ist das Logo „WienKultur“ anzubringen und/oder auf andere Art auf die Subvention der Kulturabteilung der Stadt Wien hinzuweisen (zum Beispiel mit den Worten „Finanziert mit Mitteln der Kulturabteilung der Stadt Wien“).
Das „Wien Kultur“-Logo kann hier heruntergeladen werden: www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/download-logo.html - In Hinblick auf die nach Projektabschluss erforderlichen Nachweise der Projektdurchführung und die Abrechnung sind bereits während der Projektdurchführung alle erforderlichen Druckwerke, anderen Veröffentlichungen und alle Belege aufzubewahren.
Schritt 5: nach Durchführung des Projekts
Bis zu dem im Zusageschreiben angegebenen Termin ist der Kulturabteilung zum Nachweis der Durchführung des Projekts zu übermitteln:
- von allen Druckwerken wie Plakaten, Flyern, Einladungen, Prospekten, Programmen, Katalogen u. Ä., die in Zusammenhang mit dem subventionierten Projekt herausgegeben werden, je zwei Exemplare
- von subventionierten Publikationen wie Büchern je drei Exemplare
- von subventionierten Filmen auf DVD je vier Exemplare
- Tätigkeitsbericht – gegebenenfalls mit Angaben zur Auslastung (z. B. Aufführungsorte und -zeiten, Anzahl der Besucher_innenplätze, Besucher_innenzahl, Anzahl verkaufter Karten zum Vollpreis und zum ermäßigten Preis, Anzahl von Freikarten etc.) – oder Forschungsbericht
- Abrechnung bei Subventionen bis 5.000 Euro:
- detaillierte Gesamteinnahmen- und Gesamtausgaben-Aufstellung:
Dazu ist die Kalkulationstabelle des Ansuchens zu verwenden.
Beim Ansuchen gemachte Angaben in der Spalte B „Ansuchen“ dürfen nicht verändert oder ergänzt werden, auch wenn die tatsächlichen Einnahmen oder Ausgaben abweichen.
Alle Einnahmen und Ausgaben (nicht nur die Einnahmen aus Subventionen der MA 7 und nicht nur die Ausgaben, die mit den Subventionen der MA 7 bezahlt wurden) sind in Spalte D „Abrechnung“ des Tabellenblattes „Detail“ einzutragen. Die Spalten F bis H („Plan-Ist“ und „Anmerkungen“) müssen nicht beachtet werden. - Belegaufstellung und Belege müssen der Kulturabteilung bei Subventionen bis 5.000 Euro nicht übermittelt werden. Allerdings: Wenn die Kulturabteilung die Abrechnung einzelner stichprobenartig ausgewählter Projekte genauer kontrollieren möchte, kann sie Belegaufstellung und Belege nachfordern – zur Belegaufstellung siehe Abrechnung bei Subventionen über 5.000 Euro.
- detaillierte Gesamteinnahmen- und Gesamtausgaben-Aufstellung:
- Abrechnung bei Subventionen über 5.000 Euro:
- detaillierte Gesamteinnahmen- und Gesamtausgaben-Aufstellung:
Dazu ist die Kalkulationstabelle des Ansuchens zu verwenden.
Beim Ansuchen gemachte Angaben in der Spalte B „Ansuchen“ dürfen nicht verändert oder ergänzt werden, auch wenn die tatsächlichen Einnahmen oder Ausgaben abweichen.
Alle Einnahmen und Ausgaben (nicht nur die Einnahmen aus Subventionen der MA 7 und nicht nur die Ausgaben, die mit den Subventionen der MA 7 bezahlt wurden) sind in Spalte D „Abrechnung“ des Tabellenblattes „Detail“ einzutragen.
Bei Subventionen über 5.000 Euro sind die Spalten F, G und H zu beachten. Die Abweichungen der Abrechnungsbeträge in den Spalten D und E von den Beträgen des Ansuchens in den Spalten B und C werden automatisch errechnet und in den Spalten F und G („Plan-Ist“) angezeigt.
Wenn diese Abweichung bei der Gesamtsumme einer Hauptgruppe („Einnahmen Subvention“, „Haupteinnahmen“, „Nebeneinnahmen“, „Ausgaben künstlerischer Sachaufwand“, „künstlerischer Personalaufwand“, „Verwaltung Sachaufwand“, „Verwaltung Personalaufwand“) mehr als 10 Prozent oder mehr als 3.000 Euro ausmacht, ist die Abweichung in der Spalte H „Anmerkungen“ zu erklären. Da derartige Abweichungen vom Ansuchen ja bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Kulturabteilung mitgeteilt werden müssen, sollte auch angegeben werden, wann diese Mitteilung erfolgte („E-Mail vom ...“). - Belegaufstellung
Für jede Einnahme und jede Ausgabe muss es einen Beleg geben (Rechnung, Honorarnote o. Ä.). Diese Belege sind in chronologischer Reihenfolge (also nach Datum geordnet) in eine Belegaufstellung einzutragen. Bei Subventionen für einzelne Projekte sind alle Belege, die in Zusammenhang mit dem Projekt stehen, einzutragen (also nicht nur der Überweisungsbeleg der Kulturabteilung und die Rechnungen, die mit Subventionen der Kulturabteilung bezahlt wurden, sondern alle). Bei Jahressubventionen sind alle Belege des gesamten Jahres einzutragen, d. h. sämtliche Zahlungsvorgänge der ansuchenden Institution müssen ersichtlich sein! - Die Belege selbst müssen der Kulturabteilung nicht übermittelt werden. Allerdings: Wenn die Kulturabteilung die Abrechnung einzelner stichprobenartig ausgewählter Projekte genauer kontrollieren möchte, kann sie die Vorlage der Originalbelege nachfordern.
- detaillierte Gesamteinnahmen- und Gesamtausgaben-Aufstellung:
Erfordernisse an Rechnungen und Honorarnoten, damit sie von der Kulturabteilung als „Originalbelege“ anerkannt werden:
Mit Honorarnoten dürfen aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen nur erbrachte Leistungen und nicht Arbeitsstunden abgerechnet werden. Bitte Kapitel „Der Verein als Arbeitgeber/Auftraggeber“ in der Broschüre Kulturverein gründen und betreiben beachten!
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