Kultur veranstalten in Wien + Veranstaltungsstätte betreiben in Wien
Mit diesen Broschüren möchten wir es euch erleichtern, Kulturveranstaltungen gesetzeskonform und sicher durchzuführen sowie Veranstaltungsstätten zu betreiben:
Korrektur zu Teil I Kapitel 1.2 Keine Veranstaltungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz: Der Anfang des Unterkapitels „Nicht öffentliche Veranstaltungen“ sollte richtig lauten:
Nicht öffentliche Veranstaltungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Wiener Veranstaltungsgesetzes 2020. Das sind Veranstaltungen, die •nicht allgemein zugänglich sind und •nicht gegenüber einem unbestimmten Personenkreis beworben werden. (Umkehrschluss aus § 1 Wr. VG)
Korrektur zu Teil I Kapitel 2.1 Anmeldepflichtige Veranstaltungen: Veranstaltungen in Zelten sind ab 200 Besucher*innen anmeldepflichtig.
Änderung zu Teil II Kapitel 4.3 Verein und Gastgewerbe: Ein erfolgreicher Abschluss einer Studienrichtung an einer Universität reicht künftig nicht mehr als Befähigungsnachweis fürs Gastgewerbe. Die entsprechende Bestimmung der Gastgewerbe-Verordnung wurde vom Verfassungsgerichtshof mit einem ►Erkenntnis vom 28. 2. 2024 aufgehoben.
►Open Air Guide (erstellt von der Vienna Club Commission in Zusammenarbeit mit der IG Kultur Wien)