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Einreichkriterien

Einreichen können - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - alle Kulturinitiativen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und KünstlerInnen der freien Kulturszene Wiens, d.h. die ihre Tätigkeit in Wien ausüben und ihren Sitz bzw. Hauptsitz in Wien haben.

Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinde, Bezirke, parteipolitische oder religiöse Organisationen), deren Vorfeldorganisationen (z.B. Kulturreferate von Bezirken) und kommerzielle Kulturveranstalter sowie MitarbeiterInnen der IG Kultur Wien sind von der Teilnahme ausgeschlossen.